26 April 2026, 18:07

Edeka setzt sich gegen BLE durch: Zahlungsfristen für Milch bleiben länger

Deutscher Briefmarkenstempel aus etwa 1913 mit drei Kühen und einem Schloss, mit der Aufschrift "Landwirtschaftskammer."

Edeka setzt sich gegen BLE durch: Zahlungsfristen für Milch bleiben länger

Edeka gewinnt Rechtsstreit gegen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) um Zahlungsfristen für Milchprodukte

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Handelskonzern Edeka Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für Milchprodukte rechtmäßig vereinbaren darf. Damit wurde ein Verbot der BLE aus dem Oktober 2024 aufgehoben.

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Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem die BLE 2023 Hinweise erhalten hatte, dass Edeka mit dem Molkereilieferanten Arla Foods Zahlungsziele von über 49 Tagen ausgehandelt hatte. Nach dem Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) müssen Händler in der Regel Lieferungen leichtverderblicher Waren innerhalb von 30 Tagen begleichen – abhängig von Unternehmensgröße und Lieferantenbeziehungen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, was zu einer Überschätzung des Konzernumsatzes und einer fehlerhaften Anwendung der 30-Tage-Regel führte.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte das Vorgehen der BLE als Tendenz zur Überschreitung rechtlicher Grenzen. Zudem warnte der Verband, dass eine überzogene Rechtsauslegung Verbraucher belasten könnte. Es ist bereits das zweite Mal, dass eine BLE-Entscheidung auf Grundlage des Lieferkettengesetzes vor Gericht kippt.

Die BLE prüft nun eine Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Mit dem Urteil darf Edeka die verlängerten Zahlungsfristen für Milchprodukte beibehalten. Gleichzeitig wirft der Fall Fragen zur Durchsetzungspraxis der BLE im Rahmen des Lieferkettengesetzes auf. Die Entscheidung könnte künftige Auseinandersetzungen zwischen Handel und Aufsichtsbehörden beeinflussen.

Quelle