15 May 2026, 14:12

Bundesweite Zollkontrollen enthüllen tausende Verstöße gegen Mindestlohn und Arbeitsrecht

Weißer Hintergrund mit zentralem fetten schwarzen Text "Nationaler Compliance & Risikobewertung" in einer modernen Schriftart, umgeben von einem dünnen schwarzen Rand.

Bundesweite Zollkontrollen enthüllen tausende Verstöße gegen Mindestlohn und Arbeitsrecht

Bundesweite Kontrollen decken massenhafte Verstöße gegen Arbeitsgesetze auf

Bei einer aktuellen bundesweiten Überprüfung wurden weit verbreitete mögliche Verstöße gegen Arbeitsrecht aufgedeckt, insbesondere im Bereich der Mindestlohn-Einhaltung. Zollbehörden führten umfangreiche Kontrollen in Branchen mit hohem Risiko durch, befragten tausende Beschäftigte und prüften Unternehmensunterlagen.

An der Aktion beteiligten sich über 3.000 Zollbeamte, die mit rund 6.500 Arbeitnehmern über deren Arbeitsbedingungen sprachen. Im Fokus standen Branchen mit häufigem Kundenkontakt, etwa die Gastronomie, Hotels, Fahrdienste und Spielhallen.

Während der Kontrollen wurden etwa 1.800 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Davon betrafen rund 600 Fälle mögliche Verletzungen der Mindestlohnregelungen. Zudem leiteten die Behörden über 800 Ermittlungen wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein.

Mehr als 700 detaillierte Betriebsprüfungen wurden durchgeführt, wobei Nachkontrollen geplant sind, um Mitarbeiteraussagen mit Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abzugleichen. Der Zollfahndungsdienst (FZD) spielte dabei eine zentrale Rolle und setzte risikobasierte Strategien ein, um die Einhaltung des Mindestlohns durchzusetzen.

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Die Aktion führte zu rund 340 Strafverfahren, darunter 45 Fälle nicht abgeführter Sozialabgaben und 150 Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht. Zudem wurden 460 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wovon über 90 mit Mindestlohnverstößen zusammenhängen.

Die Ergebnisse zeigen anhaltende Herausforderungen bei der Durchsetzung von Arbeitsstandards, insbesondere in vulnerablen Branchen. Weitere Ermittlungen sollen nun Mitarbeiterangaben mit Unternehmensdaten abgleichen, um das volle Ausmaß der Nichteinhaltung zu klären.

Quelle