Bundesweite FKS-Razzien in Hotellerie und Gastronomie gegen illegale Arbeitsbedingungen
Julian SchmitzBundesweite FKS-Razzien in Hotellerie und Gastronomie gegen illegale Arbeitsbedingungen
Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) startet bundesweite Razzien in Hotellerie und Gastronomie
Die deutsche Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) hat eine Reihe unangekündigter Kontrollen in der Hotel- und Gastronomiebranche eingeleitet. Die seit heute laufenden Überprüfungen zielen auf die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften, Arbeitszeitregelungen und Sozialversicherungspflichten ab. Als einer der größten Arbeitgeber Deutschlands steht der Sektor besonders im Fokus der Behörden.
Mit über 2.600 Mitarbeitenden führt die FKS Vor-Ort-Kontrollen durch, prüft Unterlagen und führt Befragungen durch. Im Mittelpunkt steht die Überprüfung, ob Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde zahlen – dieser wurde zum 1. Januar 2025 eingeführt. Zudem wird kontrolliert, ob die Arbeitszeiterfassung den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Die Behörde stellt sicher, dass alle Beschäftigten gültige Ausweisdokumente mitführen und auf Verlangen vorlegen. Darüber hinaus suchen die Prüfer nach Fällen, in denen Arbeitnehmende unrechtmäßig Sozialleistungen beziehen oder Arbeitgeber ihren Sozialversicherungspflichten nicht nachkommen.
Die Ergebnisse der gezielten Kontrollen werden voraussichtlich Anfang nächster Woche veröffentlicht. Ziel der FKS-Aktion ist es, die Einhaltung der Arbeitsgesetze in einer Branche mit hohem Beschäftigtenanteil durchzusetzen. Die Überprüfungen sollen zeigen, ob Betriebe Lohn-, Dokumentations- und Sozialversicherungspflichten erfüllen. Noch ist nicht bekannt, wie viele Standorte kontrolliert werden.






