Bauunternehmer und Komplize wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt
Lukas RichterBauunternehmer und Komplize wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt
Ein Bauunternehmer und ein Komplize sind wegen Steuerhinterziehung und illegaler Lohnzahlungen zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Duo betrieb ein System aus nicht gemeldeten Schwarzarbeiten und gefälschten Rechnungen, wodurch dem Staat Steuereinnahmen in Höhe von 2,5 Millionen Euro entgingen. Ihre Revisionen wurden vom Bundesgerichtshof, Deutschlands höchstem Gericht, abgewiesen.
Die Ermittlungen begannen 2019, als das Zollamt Dortmund und das Finanzamt Bochum ein Verfahren einleiteten. Zwei Jahre lang deckten Beamte Beweise für nicht deklarierte Lohnzahlungen und manipulierte Unterlagen auf. Der Unternehmer umging Sozialabgaben und Lohnsteuern, indem er Scheinrechnungen nutzte.
Im März 2024 verurteilte das Landgericht Bochum die beiden zu Haftstrafen: Der Bauunternehmer erhielt zwei Jahre und neun Monate, der Komplize ein Jahr und drei Monate. Beide legten umgehend Revision gegen das Urteil ein.
Der Bundesgerichtshof prüfte den Fall und wies die Revisionen zurück. Damit bestätigte er die ursprünglichen Strafen und beendete den Rechtsstreit.
Die Verurteilten müssen nun ihre Haftstrafen antreten. Der Fall endet mit 2,5 Millionen Euro an ausstehenden Steuern und Sozialabgaben, die nicht zurückerstattet werden konnten. Die Behörden betonten, dass Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung weiterhin konsequent verfolgt und hart bestraft werden.






