Apothekerkammer Nordrhein kämpft um Finanzpolitik nach Gerichtsurteil
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) sieht sich mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, nachdem ein Gericht entschieden hat, dass sie unzulässig Rücklagen gebildet hat. Mitglieder haben aufgrund von Gebührenerhöhungen mehrere Klagen eingereicht, wobei die Streitigkeiten den Zeitraum von 2021 bis 2025 abdecken. Die Kammer hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt und verteidigt gleichzeitig ihre Finanzpolitik.
Die Probleme begannen im November 2020, als die AKNR die Obergrenze für ihre Mitgliedsbeiträge aufhob. Dieser Schritt löste vier Klagen von Mitgliedern aus, die die Gebührenbescheide für die Jahre 2021 bis 2024 anfochten. Mittlerweile wurden zusätzlich 90 weitere Klageverfahren gegen die Beitragsbescheide für 2025 eingeleitet, und in den kommenden Monaten werden noch mehr erwartet.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte kürzlich, dass die Kammer Vermögenswerte unrechtmäßig angehäuft habe. Als Reaktion hat die AKNR beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) Berufung eingelegt. Die Kammer argumentiert, dass die für Industrie- und Handelskammern (IHK) geltenden rechtlichen Präzedenzfälle nicht auf berufsständische Gesundheitseinrichtungen wie sie selbst anwendbar seien.
Auf einer Mitgliederversammlung in Neuss verteidigte der Rechtsanwalt Dr. Stefan Kobes von der Kanzlei Luther die Position der AKNR. Er kritisierte die rechtlichen Angriffe und warnte, diese könnten die gesetzliche und finanzielle Unabhängigkeit aller Kammern gefährden. Um den Vorwürfen zu begegnen, plant die AKNR die Veröffentlichung einer detaillierten Haushaltsaufstellung.
Das Gericht urteilte zudem, dass die Kammer ihre Rücklagen abbauen und einen Teil der Mitgliedsbeiträge zurückerstatten muss. Die AKNR erklärt, sie habe bereits damit begonnen, die Rücklagen entsprechend dem Urteil zu reduzieren.
Die Kammer steht weiterhin unter Druck durch die laufenden Klagen und wehrt sich gegen die gerichtlichen Feststellungen. Da Rückerstattungen und Rücklagenabbau nun verpflichtend sind, muss die AKNR ihre Finanzen anpassen. Das Ergebnis des Berufungsverfahrens wird entscheiden, ob weitere Änderungen bei der Verwaltung der Mitgliedsbeiträge notwendig werden.






