3-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
Julian Schmitz3-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen des Verdachts auf Betrug zum Nachteil von Krankenkassen in Höhe von rund 3 Millionen Euro vor Gericht verantworten. Den beiden wird vorgeworfen, zwischen 2020 und 2022 gefälschte Abrechnungen für teure medizinische Hilfsmittel eingereicht zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, gemeinsam das System zum eigenen finanziellen Vorteil getäuscht zu haben.
Im Mittelpunkt des mutmaßlichen Betrugs stand ein überteuerter Wundverband namens SymbioInfekt TheraKit, der pro Packung etwa 3.400 Euro kostete. Die Firma der Krankenschwester soll sich demnach gefälschte Rezepte für diese unnötigen Produkte besorgt haben. Die Kassen wurden für die Sets in Rechnung gestellt, während der Apotheker angeblich den Großhandelspreis abzüglich eines Rabatts von 10 Prozent einbehielt.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 führte der Betrug zu unrechtmäßigen Erstattungen in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Der Apotheker bestreitet, von der Täuschung gewusst zu haben, und erklärt, er habe den Versicherungen vertraut, dass die Abrechnungen korrekt seien. Er gab an, davon ausgegangen zu sein, dass die Produkte zu einem niedrigeren Preis geliefert wurden.
Falls schuldig gesprochen, muss der Apotheker die vollen 3,6 Millionen Euro zurückzahlen. Bisher wurden rund 900.000 Euro in monatlichen Raten von 10.000 Euro beglichen. Eine Rückforderung der Gelder von der Firma der Krankenschwester gilt jedoch als unwahrscheinlich, da diese inzwischen insolvent ist.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, beide Angeklagten hätten mit gemeinsamer krimineller Absicht gehandelt. Der Prozess geht weiter, während Beweise geprüft werden, um ihre Beteiligung an dem Betrugsschema zu klären.
Der Fall unterstreicht die finanziellen Risiken von Betrug im Gesundheitswesen, durch den Versicherungen Millionenverluste durch falsche Abrechnungen entstehen. Eine Verurteilung würde den Apotheker zur Rückzahlung der ausstehenden Summe verpflichten, doch die Insolvenz der Krankenschwester erschwert die Rückforderung. Die Entscheidung des Gerichts hängt davon ab, ob den Angeklagten vorsätzliches und abgestimmtes Handeln nachgewiesen werden kann.






